Private Rente Informationen

Der Gesetzgeber hat Selbständige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, in der gesetzlichen Rentenversicherung „zwangsversichert“. Dies betrifft auch andere Selbständige in bestimmten Berufen, die aus Sicht des Gesetzgebers besonders schutzwürdig sind. Es besteht Versicherungspflicht. Darauf gehen wir auf unseren Informationsseiten ein.

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