Die Riester Rente kennt mittlerweile fast jeder. Die Rente, die man als gesetzlich Rentenversicherter abschließen kann und dafür Förderungen vom Staat erhält. Was mit der Altersvorsorge möglich ist, das funktioniert auch mit dem Riester-Rente Bausparen.
Auch das kann staatlich gefördert werden. Dann heißt das Ganze nicht mehr nur Bausparvertrag, sondern eben Riester Sparen oder Riester Bausparen.
Im Prinzip funktioniert es wie bei einem normalen Bausparvertrag. Man spart über mehrere Jahre Geld an, um dieses dann für den Kauf einer Immobilie oder auch zur Renovierung des Eigenheimes herzunehmen und um damit günstigere Konditionen bei der Aufnahme eines Kredits zu erhalten. Aber natürlich gibt es zum normalen Bausparvertrag Unterschiede, sonst bräuchte man das Riester Bausparen ja nicht. Während man beim normalen Bausparvertag mit einem Minus beginnt und erst die Abschlusskosten bezahlt werden müssen, bevor man mit dem eigentlichen Sparen beginnt, werden sie beim Riester Sparen auf fünf Jahre verteilt angerechnet. Zudem sollte der Inhaber des Bausparvertrags mindestens 4 % vom Bruttomonatseinkommen einzahlen können, um förderberechtigt zu sein. Ist dies der Fall, dann kann er mit einem staatlichen Zuschuss von 154 Euro für Ledige und 308 Euro für Verheiratete rechnen. Sind Kinder da, dann erhält er zudem pro Kind noch mal 185 Euro im Jahr, für Kinder, die in oder nach 2008 geboren wurden, sind es sogar 300 Euro. Das sind Fördergelder, die man nicht einfach so her schenken sollte.
Wer nun gar nicht die Absicht hat zu bauen, der wählt statt Riester Sparen eben die Riester Rente mit genau denselben Vorteilen.