
Auch wenn eine Frau die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt, kann sie keine Rentenzahlung erwarten, wenn ihr die geforderten Mindest-Beitragsmonate fehlen. Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtversicherungszeit vorliegen. Kann die Frau nicht erklären, was sie in dieser Zeit "gemacht" hatte (auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheiten würden zählen), so geht sie leer aus, wenn das Rentenkonto an dieser Stelle keine Einträge enthält.
(Sozialgericht Reutlingen, S 11 R 2155/07)
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