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- Nachhaltigkeitsfaktor
Der mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor fand erstmals zum 1.7.2005 Anwendung bei der Rentenanpassung. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Sinkt die Anzahl der Beitragszahlenden, fällt die Rentenanpassung tendenziell geringer aus. Ein Anstieg an Beitragszahlenden wirkt sich hingegen regelmäßig positiv auf die Rentenanpassung aus. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Auf diese Weise tragen die Rentnerinnen und Rentner dazu bei, die Funktionsfähigkeit unseres Rentensystems zu erhalten.
- Nachhaltigkeitsrücklage
Die Nachhaltigkeitsrücklage (ehemals Schwankungsreserve) ist eine finanzielle Reserve der Rentenversicherung zum Ausgleich unterjähriger Einnahme- und Ausgabeschwankungen. Der Beitragssatz ist jeweils so festzusetzen, dass die Rücklage am Jahresende das 0,2-fache einer Monatsausgabe nicht unterschreitet und das 1,5-fache einer Monatsausgabe nicht überschreitet.
- Nachteilsausgleich für Mehrfacherziehung
Kindererziehende, die gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter 10 Jahren erziehen und deshalb nicht erwerbstätig sind, erhalten für jedes Jahr der Mehrfacherziehung außerhalb der Kindererziehungszeiten eine Gutschrift an Entgeltpunkten. Für Zeiten, in denen für den Versicherten oder die Versicherte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein anderes Kind zusammentreffen, werden 0,33 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Dies gilt für Zeiten ab 1992 und Erfüllung von 25 Jahren Wartezeit bis zum Rentenbeginn (Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit).
- Niveausicherungsklausel
Mit der Niveausicherungsklausel soll verhindert werden, dass das durchschnittliche Niveau der Renten im Verhältnis zu den Einkommen der Erwerbstätigen unter eine bestimmte Grenze fällt. Danach beträgt das als Nettorentenniveau vor Steuern definierte Mindestniveau 46 Prozent bis zum Jahr 2020 bzw. 43 Prozent bis zum Jahr 2030. Die Niveausicherungsklausel gewährleistet, dass die heutigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wissen, welches Sicherungsniveau sie im Alter erwarten können und in welchem Umfang sie ergänzend vorsorgen müssen, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Die Niveausicherungsklausel definiert im Übrigen nur die Untergrenze und nicht das angestrebte Sicherungsziel; das Sicherungsniveauziel beträgt 46 Prozent auch über 2020 hinaus.
- Nominalwertzusage
Zusage des Anbieters bzw. der Anbieterin eines Altersvorsorgevertrages, dass zu Beginn der Auszahlungsphase des Vertrages mindestens ein Kapital in Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (einschließlich Zulagen) für die Auszahlungsphase zur Verfügung steht.
- Rentenlexikon Buchstabe A A B C D E F G H I J K L M N O Q R S T U V W X Y Z Äquivalenzrentner und Äquivalenzbeitragszahler Der Nachhaltigkeitsfaktor besteht aus der Veränderung des Rentnerquotienten (RQ), d. h. des Verhältnisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern. Um Verzerrungen aufgrund geringfügiger Beitragszahlungen...
- Rentenlexikon Buchstabe B A B C D E F G H I J K L M N O Q R S T U V W X Y Z Banksparplan Bei einem Banksparplan wird ein Guthaben mit festgelegter Verzinsung angespart. Dabei kann der Zinssatz von der Laufzeit oder dem Sparbetrag abhängig sein oder sich...
- Rentenlexikon Buchstabe K A B C D E F G H I J K L M N O Q R S T U V W X Y Z Kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten Für Kindererziehende, die in der Kinderberücksichtigungszeit bzw. während der Zeit der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zu dessen 18....
- Rentenlexikon Buchstabe E A B C D E F G H I J K L M N O Q R S T U V W X Y Z Eck- oder Standardrentner Eine für Vergleichszwecke herangezogene Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Das Verhältnis der Rente...