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- Mindestbeitrag
Freiwillig Versicherte müssen Beiträge in einer Mindesthöhe zahlen. Diesem Mindestbeitrag liegt seit April 2006 ein Entgelt in Höhe von 400 Euro zugrunde. Multipliziert mit dem seit Januar 2007 gültigen Beitragssatz von 19,9 Prozent, ergibt sich ein Mindestbeitrag in Höhe von monatlich 79,60 Euro. Dieser Wert gilt auch für die neuen Bundesländer.
- Mindesteigenbeitrag
Für den Erhalt der vollen Zulagenförderung der privaten Altersvorsorge ist die Zahlung eines Mindesteigenbeitrages erforderlich. Dieser richtet sich nach dem maßgeblichen Vorjahreseinkommen. Er beträgt seit 2008 vier Prozent. Von diesem Wert sind die Zulagen abzuziehen, so dass der tatsächliche Mindesteigenbeitrag immer geringer ist als der angegebene Prozentsatz. Unabhängig vom individuellen Mindesteigenbeitrag muss wenigstens ein Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich gezahlt werden.
- Mindestrente/Rente nach Mindesteinkommen
Allgemeine Mindestrenten, wie es sie in der ehemaligen DDR gab, gibt es im leistungsbezogenen Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Als Mindestsicherungselement gibt es die Rente nach Mindesteinkommen. Besonders niedrige Pflichtbeiträge vor 1992 werden bei der Rentenberechnung angehoben, wenn bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Rentenlexikon Buchstabe B A B C D E F G H I J K L M N O Q R S T U V W X Y Z Banksparplan Bei einem Banksparplan wird ein Guthaben mit festgelegter Verzinsung angespart. Dabei kann der Zinssatz von der Laufzeit oder dem Sparbetrag abhängig sein oder sich...
- Rentenlexikon Buchstabe G A B C D E F G H I J K L M N O Q R S T U V W X Y Z Generationengerechtigkeit Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Schutz durch eine starke generationenübergreifende Solidargemeinschaft. Durch das Umlageverfahren sorgt die jeweils arbeitende Generation für die Renten ihrer Eltern- und...
- Rentenlexikon Buchstabe H A B C D E F G H I J K L M N O Q R S T U V W X Y Z Hinterbliebenenrente Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht für überlebende Ehepartner (Witwen und Witwer) oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht wieder geheiratet bzw. keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet...