Private Altersversorgung nach dem Riester-Modell ist besonders für Geringverdienende und Familien mit Kindern finanziell lukrativ. Je nach Riskikobereitschaft kann der Versicherte wählen zwischen relativ renditestarken, aber riskikoreichen Aktienfonds oder der sicheren Anlage in Bausparplänen beziehungsweise Rentenversicherungen. Durch staatliche Zulagen werden dabei die erzielten Erträge aufgebessert.
Die Rentenreform hat vor allem für Arbeitnehmer, die in den nächsten 30 Jahren in Rente gehen, einschneidende Konsequenzen. Ohne eine zusätzliche Absicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung drohen nämlich empfindliche finanzielle Einbußen gegenüber dem letzten Nettogehalt. Seit dem 1. Januar 2002 fördert daher der Staat ergänzende private Altersversorgungrn, darunter auch die sogenannte Riester-Rente. Das Modell richtet sich an alle Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei übrigens auch nichterwerbsfähige Ehepartner die Förderleistungen in Anspruch nehmen können. Besonders lohnend ist sie für Geringverdiener. Da zusätzlich Zuschläge auf Kinder gezahlt werden (sofern Kindergeld bezogen wird), kommen auch Familien mit vielen Kindern in den Genuß einer hohen Förderungsleistung. Diese bestehen im Kern aus Spareinlagen in bestimmten Anlageformen sowie staatlichen Zuschüssen, die die (mitunter schmalen) Zinserträge je nach Vertraglaufzeit, Einkommen und Zulagenhöhe um etwa 3 bis 5 Prozent verbessern. In der Ansparphase werden auf die Kapitalerträge keine Steuern fällig, weswegen die Riester-Rente auch für denjenigen lukrativ ist, der an einer sicheren Geldanlage interessiert ist. Geförderte Anlageformen sind generell Banksparpläne, Rentenversicherungen und Fondsparpläne. Je nach individueller Lebenslage, Riskikofreudigkeit und geplanter Laufzeit lohnt sich hier der Vergleich. Dabei gilt generell, dass Aktienfonds höhere Gewinne abwerfen, aber auch risikoreicher als Sparpläne oder Rentenversicherungen sind, sowie Verträge mit langer Laufzeit ebenfalls relativ hohe Gesamtrenditen ergeben. Anlagevorsorgeprodukte, die nach dem Riester-Gesetz gefördert werden, müssen vor ihrer Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert werden. Dabei wird jedoch nur überprüft, ob die Kriterien zur Förderung eingehalten werden, über die Qualität des Produkts sagt dieses Zertifikat nichts aus. Bei einem Riester-Rente-Vergleich zeigt sich daher immer wieder, dass sich zwischen den einzelnen Angeboten deutliche Unterschiede - insbesondere bei der zu erzielenden Rendite - ergeben. Zu den Nachteilen einer Riesterrente wiederum zählt, dass das Geld bis zum Lebensende nicht verfügbar ist und die Rückzahlung besteuert wird. Außerdem können sie nicht vererbt oder ins Ausland ausgezahlt werden.