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Das MLP-Riester-Urteil: 90 Prozent der Gebühr werden erstattet

Wegen einer missverständlichen Formulierung in den Vertragsunterlagen darf der Heidelberger Finanzdienstleister MLP von einem Kunden bei der Riester-Altersvorsorge nur 10 Prozent der ursprünglich verlangten Abschlusskosten kassieren. Das hat das Amtsgericht Heidelberg (AZ: 30 C 122/06) in seinem MLP-Riester-Urteil entschieden. Der Kunde hatte über MLP eine sogenannte Balance Invest Rentenversicherung als Riester-Rente mit entsprechender Förderung abgeschlossen. Deren Kosten sind nach Auffassung des Gerichts im Vertrag nicht eindeutig dargelegt. Von MLP vorgesehen war, dass über 10 Jahre jährlich 0,692 Prozent anfallen, insgesamt also 6,92 Prozent. Ebenso konnte aber gemeint sein, dass die Gesamtkosten dieser Riester-Altersvorsorge sich über zehn Jahre verteilt auf 0,692 Prozent belaufen. Sei etwas objektiv mehrdeutig, so führe das zur für den Versicherten günstigeren Auslegung, so die Richter. Und damit werden nur 10 Prozent der ursprünglich vereinbarten Provisionen für dieses Riester-Renten-Modell fällig.

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