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Wenn ein Arbeitnehmer überlegt, seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen, dann sollte er das bei Abschluss einer Riester-Rente bedenken. In diesem Fall muss der Versicherte nämlich die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Rückzahlung muss aber nicht auf einen Schlag erfolgen. Wenn der Rentner, der im Ausland lebt, seine Riester-Förderung in kleinen Stücken zurückzahlen möchte, werden in jedem Monat 15% seiner Riesterrente einbehalten.

Das geschieht aber natürlich nur so lange, bis die Förderung vollständig abbezahlt worden ist. Danach kann die Riester-Rente wieder in regulärer Höhe ausgezahlt werden. Alle Zinserträge, die in den Jahren der Ansparphase erwirtschaftet worden sind, bleiben dem Rentner ebenfalls erhalten. Aus diesem Grund kann sich Riestern sogar dann lohnen, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, das Alter außerhalb Deutschlands zu verbringen. Pro 1.000 Euro Rente werden dann statistisch gesehen 850 Euro ausgezahlt, wenn man die staatliche Unterstützung abzieht. Dieses Geld muss dann nach den Regeln des Gastlandes versteuert werden, wenn der Hauptwohnsitz auch dort liegt. Wenn der Steuersatz für den Rentner in der neuen Heimat niedriger ist als in Deutschland, ergibt sich daraus wiederrum ein Vorteil. Besonders bei wohlhabenden Rentnern, bei denen die Zulagen nur einen geringen Teil der Rente ausmachen, können die niedrigen Steuern den Nachteil des Rentenabschlag wieder ausgleichen.

Es ist also nicht grundsätzlich ein Problem, im Alter eine Riester-Rente im Ausland zu erhalten. Wer im sonnigen Süden oder anderen Ländern nur ein Ferienhaus besitzt und weiterhin seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, der ist ohnehin nicht betroffen. Er muss weiter nach deutschemRecht seine Steuern zahlen und darf auch alle Zulagen und Steuervorteile behalten. Inzwischen hat sich aber auch der Europäische Gerichtshof dem Thema „Riester im Ausland“ angenommen. Das Gericht hat bislang zwar kein Urteil gefällt, aber Gutachter übten Kritik an der deutschen Regelung in Bezug auf die Riesterrente. Nach Meinung der Sachverständigen verstoße das deutsche Recht in diesem Fall gegen das Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer und sei diskriminierend. Die Bundesregierung verteidigt ihre Regelungen für Riester-Renten im Ausland. Wenn jemand einen Riester-Vertrag abschließen möchte, sollte er sich also nicht davon abschrecken lassen, dass es Probleme mit dem Ruhestand im Ausland gibt. Zum Einen muss die Rückzahlung der Förderung keine gravierenden Folgen haben, und zum Anderen ist auch noch nicht das letzte Wort gesprochen, wenn es um diese Regelung geht.

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