Für einen Unternehmer ist es wichtig, dass seine Geschäfte ordnungsgemäß laufen, der privaten Altersvorsorge wird nicht vordergründig große Bedeutung beigemessen. Allerdings genügen schon kleine Beträge, um im Alter nicht ohne ein finanzielles Einkommen dazustehen.

Der gute Vorsatz vorzusorgen besteht, allerdings sollte man sich rechtzeitig bemühen, da die Beitragssätze mit zunehmendem Alter steigen. Auch scheitert man oftmals an der Vielzahl der Angebote und an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es ist anzuraten, sich verschiedene Angebote einzuholen, denn sehr schnell ist ein Vertrag abgeschlossen, welcher sich im Nachhinein nicht nur als sehr unvorteilhaft herausstellt, sondern leicht auch einige hundert Euro kosten kann.

Im Vergleich zu Angestellten besitzt ein selbständiger Unternehmer wesentlich mehr Spielraum bezüglich seiner privaten Altersvorsorge. Weiterhin kann er sich entscheiden, ob er die gesetzliche Rentenversicherung wählt oder einen privaten Anbieter bevorzugt.

Man unterscheidet:

  • Selbstständige bei denen keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht
  • Berufsgruppen, wie beispielsweise Handwerksmeister, Erzieher usw. bei denen die gesetzliche Verpflichtung besteht, in die rentenversiherung einzuzahlen
  • Berufsgruppen, z. B. Ärzte, die zu einer Mitgliedschaft im berufsständigen Versorgungswerk verpflichtet sind.

Die gesetzliche Rentenversicherung sollte bevorzugen, wer bereits im Zuge eines Angestelltenverhältnisses lange Zeit eingezahlt hat. Des haben sich Anwartschaften angespart, die man nicht ohne weiteres ignorieren sollte. Zudem hat man die Möglichkeit, sich entweder dort freiwillig weiterzuversichern oder einen Antrag auf Pflichtmitgliedschaft zu stellen. Letzteres ist sinnvoll, denn es ist darin eine private Berufunfähigkeitsversicherung enthalten, die einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente enthält. Voraussetzung hierfür ist, dass 5 Jahre rückwirkend, vor Eintritt der Invalidität Pflichtbeiträge für 3 Jahre gezahlt wurden. Für junge Selbständige empfiehlt sich eine private Altersvorsorge, da noch keine Rentenanwartschaften bestehen.

Welche Form der privaten Altersvorsorge für das Alter gewählt wird, ist jedem selbst überlassen und sollte der jeweiligen Situation angepasst werden. Es empfiehlt sich allerdings eine Mischung aus Gesetzlicher Rentenversicherung, Rürup-Rente, Immobilien und Aktienfonds.

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Nachgelagerte Besteuerung – was heißt das für Ihre Rente? Greift der Staat im Alter tief in ihre Tasche? Oder wie funktioniert die nachgelagerte Besteuerung? Mit dem Alterseinkünftegesetz hat die Bundesregierung 2005 die nachgelagerte Besteuerung in Deutschland eingeführt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Konsequenzen die nachgelagerte Besteuerung für Sie hat.

Der Hintergrund der nachgelagerten Besteuerung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hat im März 2002 entschieden: Der Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz lässt es nicht zu, dass der Staat die Pension eines Beamten anders besteuert als die Rente eines Bürgers, der Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Denn zu diesem Zeitpunkt galt die Regel: Die Beamtenpension unterliegt in voller Höhe der Steuerpflicht, während die gesetzliche Rente nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern ist. Dieser Ertragsanteil machte 27 Prozent der Rente aus, wenn ein Versicherter mit 65 in Rente ging. Diese ungleiche Behandlung versuchte 2005 die Bundesregierung mit ihrem Alterseinkünftegesetz zu beenden – die nachgelagerte Besteuerung hielt Einzug in die deutsche Steuergesetzgebung.

Ziele und Folgen der nachgelagerten Besteuerung

Was sind die Ziele der nachgelagerten Besteuerung? Schritt für Schritt werden künftig die Altersbezüge der Einkommenssteuer unterworfen, gleichzeitig aber der Steuerzahler während seiner Erwerbstätigkeit entlastet. Konkret heißt das: Der Steuerzahler kann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen. Das gilt auch für andere begünstigte Versicherungen. So sollen gerade jüngere Versicherte über mehr Geld verfügen, um privat für das Alter vorzusorgen.

Die nachgelagerte Besteuerung der Renten führt zu steuerlichen Vorteilen, bevor die Rentenzeit beginnt. Allerdings gilt eine Übergangszeit: Am Anfang im Jahr 2005 wurden 60 Prozent der Beiträge von der Steuer freigestellt. Dieser Betrag erhöht sich jährlich um zwei Prozentpunkte – so können die Steuerzahler 2008 66 Prozent ihrer Aufwendungen abziehen. Erst ab 2025 sind diese Aufwendungen in voller Höhe abzugsfähig, wobei eine Grenze festgelegt wurde: Maximal 20.000 Euro werden vom Fiskus anerkannt, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 40.000 Euro. Konsequenz für 2008: Der Sonderausgabenabzug ist bis zu einer Höhe von 13.200 Euro möglich, was 66 Prozent von 20.000 Euro entspricht.

Wie macht sich die nachgelagerte Besteuerung bemerkbar?

Die Altersbezüge werden nach und nach steuerpflichtig: 2005 waren es 50 Prozent der Rentenzahlungen, bis zum Jahr 2020 steigt dieser Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte. Dann legt der steuerpflichtige Anteil nur noch um einen Prozentpunkt im Jahr zu, bis 2040 die volle Besteuerung mit 100 Prozent erreicht ist. Jeder neue Rentnerjahrgang wird also stärker besteuert, 2008 beträgt der zu versteuernde Anteil 56 Prozent. Das heißt: Die nachgelagerte Besteuerung führt in diesem Jahr zu einem steuerfreien Anteil von 44 Prozent. Wer 2008 in Rente gegangen ist, der behält diesen Freibetrag sein ganzes Leben: In allen folgenden Jahren zieht ihn das Finanzamt ab, um den zu versteuernden Rentenanteil zu bestimmen. Der Freibetrag ist in absoluter Höhe festgelegt - steigen im Laufe der Jahre die Rentenzahlungen, werden diese Zuwächse in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung unterworfen.

Die nachgelagerte Besteuerung der Renten hat zwei Gesichter: Steuervorteile ergeben sich während der Erwerbstätigkeit – so fördert der Staat die Kapital gedeckte Altersvorsorge (Rürüp-Rente). Und gezahlt wird im Alter, wenn die nachgelagerte Besteuerung greift.

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Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht; allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.

Vorteile

  • Staatliche Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug), soweit nicht bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft.
  • Das angesparte Kapital, bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Rürup-Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsfreigrenzen liegende Teil gepfändet werden.
  • Während der Ansparphase muss von den Zinsen auf das angesparte Kapital keine Abgeltungsteuer einbehalten werden
  • Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.
  • Flexible Besparung: So kann etwa der Selbständige mit kleineren monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten, und kann mit Einmalzahlungen ergänzen, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies erlauben, um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.

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Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.

Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.

Selbständige Altersvorsorge

 
Zielgruppe der Rürup Rente sind Selbständige mit hohem Steueraufkommen sowie gut verdienende Angestellte. Selbständige können keine Riester Rente in Anspruch nehmen, es sei denn, der Ehepartner hat eine Riester Rente abgeschlossen, dann ist der selbständig tätige Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt. Aus einem solchen Riester Vertrag sind allerdings im Alter keine nennenswerten Rentenzahlungen zu erwarten. Je höher die Steuerlast, desto interessanter wird der Abschluss einer Rürup Rente. Allerdings werden sich die Steuervorteile der Rürup Rente erst im Jahr 2025 bei einem jährlichen Höchstbeitrag von 20.000 Euro zu 100 Prozent steuerlich auswirken: Die steuerliche Abzugsfähigkeit beginnt im Jahr 2005 bei 60 Prozent der Beiträge und steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Wie die Riester Rente, ist auch die Rürup Rente sicher vor Zugriffen von außen. In der Ansparphase werden geleistete Beiträge nicht als pfändbares Vermögen angesehen, bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II werden sie ebenfalls nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente gewährt die Rürup Rente (private Altersvorsorge) zunächst keine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Wer seinen Ehepartner oder Kinder, für die noch Anspruch auf Kindergeld besteht, über seine Rürup Rente zusätzlich absichern möchte, sollte den Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente kombinieren. Die Rürup Rente bietet insbesonders Selbständigen aufgrund der steuerlichen Förderung eine attraktive lebenslange Basisrente, vergleichbar der gesetzlichen Rente. Ein wesentlicher Nachteil der Rürup Rente ist, dass geleistete Beiträge im vorzeitigen Todesfall des Versicherten verfallen. Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung wird der Rürup Versicherte aber nicht benachteiligt, da sich Beiträge zur gesetzlichen Rente auch nicht kapitalisieren lassen und beim Tod des Versicherten ebenfalls verfallen. Rürup-Rente vergleich
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