Wenn ein Arbeitnehmer überlegt, seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen, dann sollte er das bei Abschluss einer Riester-Rente bedenken. In diesem Fall muss der Versicherte nämlich die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Rückzahlung muss aber nicht auf einen Schlag erfolgen. Wenn der Rentner, der im Ausland lebt, seine Riester-Förderung in kleinen Stücken zurückzahlen möchte, werden in jedem Monat 15% seiner Riesterrente einbehalten.

Das geschieht aber natürlich nur so lange, bis die Förderung vollständig abbezahlt worden ist. Danach kann die Riester-Rente wieder in regulärer Höhe ausgezahlt werden. Alle Zinserträge, die in den Jahren der Ansparphase erwirtschaftet worden sind, bleiben dem Rentner ebenfalls erhalten. Aus diesem Grund kann sich Riestern sogar dann lohnen, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, das Alter außerhalb Deutschlands zu verbringen. Pro 1.000 Euro Rente werden dann statistisch gesehen 850 Euro ausgezahlt, wenn man die staatliche Unterstützung abzieht. Dieses Geld muss dann nach den Regeln des Gastlandes versteuert werden, wenn der Hauptwohnsitz auch dort liegt. Wenn der Steuersatz für den Rentner in der neuen Heimat niedriger ist als in Deutschland, ergibt sich daraus wiederrum ein Vorteil. Besonders bei wohlhabenden Rentnern, bei denen die Zulagen nur einen geringen Teil der Rente ausmachen, können die niedrigen Steuern den Nachteil des Rentenabschlag wieder ausgleichen.

Es ist also nicht grundsätzlich ein Problem, im Alter eine Riester-Rente im Ausland zu erhalten. Wer im sonnigen Süden oder anderen Ländern nur ein Ferienhaus besitzt und weiterhin seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, der ist ohnehin nicht betroffen. Er muss weiter nach deutschemRecht seine Steuern zahlen und darf auch alle Zulagen und Steuervorteile behalten. Inzwischen hat sich aber auch der Europäische Gerichtshof dem Thema „Riester im Ausland“ angenommen. Das Gericht hat bislang zwar kein Urteil gefällt, aber Gutachter übten Kritik an der deutschen Regelung in Bezug auf die Riesterrente. Nach Meinung der Sachverständigen verstoße das deutsche Recht in diesem Fall gegen das Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer und sei diskriminierend. Die Bundesregierung verteidigt ihre Regelungen für Riester-Renten im Ausland. Wenn jemand einen Riester-Vertrag abschließen möchte, sollte er sich also nicht davon abschrecken lassen, dass es Probleme mit dem Ruhestand im Ausland gibt. Zum Einen muss die Rückzahlung der Förderung keine gravierenden Folgen haben, und zum Anderen ist auch noch nicht das letzte Wort gesprochen, wenn es um diese Regelung geht.

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Wer Kinder hat, profitiert doppelt von der Riester-Rente. Pro Kind zahlt der Staat eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro jährlich und für ab 2008 geborene Kinder sogar bis zu 300 Euro. Um die volle Förderung zu bekommen, müssen vier Prozent vom Bruttoeinkommen des Vorjahres in den Riestervertrag eingezahlt werden. Allerdings hilft der Staat Familien dabei, diese Summe aufzubringen, denn die Kinderzulage wird - wie die Grundzulage auch - dem Eigenbeitrag bereits angerechnet, der sich so erheblich verringert.

Bei zusammen lebenden, verheirateten Eltern bekommt grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Dies lässt sich aber auf beiderseitigen Wunsch per Antrag ändern. Hat bei Ehepaaren nur der Vater einen direkten Anspruch auf Riester-Förderung, etwa weil er Alleinverdiener ist, kann die Mutter von der Ehegattenregelung profitieren und einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, ohne dass sie einen Eigenbeitrag zahlt. Lediglich bei Kindern unter drei Jahren muss die Mutter einen eigenen Beitrag leisten, meist den Sockelbeitrag von 60 Euro. Bei Alleinerziehenden gilt die Regel: Wer das Kindergeld bekommt, dem steht auch die Zulage zu.

Bei Kindern ab 18 Jahren in der Ausbildung darf deren eigenes Einkommen bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten. Sonst entfällt der Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf die Kinderzulage. 2009 liegt der Grenzbetrag bei 7680 Euro.

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Die Riester-Rente ist für Arbeitnehmer und gesetzlich Rentenversicherungspflichtige eine ideale Lösung zur Altersvorsorge. Vor allem Rentenversicherte mit Kindern, für die Kindergeld ausbezahlt wird, profitieren bei der Riester-Rente enorm von den staatlichen Zulagen, die jährlich ausbezahlt werden.

Durch die Zertifizierungsvoraussetzungen müssen die Anbieter von Riester Renten mindestens die Summe in Höhe der eingezahlten Beiträge bei Beginn des Auszahlungszeitpunktes garantieren. Das Kapital, das sich innerhalb des Riester-Vertrags ansammelt, wird selbst bei längerer Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt und ist zudem nicht pfändbar. Wer sich während der Laufzeit für einen anderen Anbieter von Riester-Renten entscheiden möchte, hat die Möglichkeit, das Kapital auf den neuen Vertrag zu übertragen – dies ist allerdings gebührenpflichtig, kann jedoch bei höherer Rendite durchaus sinnvoll sein. Um den Vorteil beim Riestern nutzen zu können, müssen die Versicherten uneingeschränkt steuerpflichtig sein und innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. Dies bedeutet, dass Selbständige, die im Regelfall nicht rentenversicherungspflichtig sind, nicht riestern können. Ausnahmen sind Künstler und Autoren, die innerhalb der Künstlersozialkasse als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag nicht durch eigene Beitragszahlungen zum gesetzlichen Rentenversicherungsbetrag aufstocken, Altersrentner und Studenten, die keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Die Riester Rente kann in verschiedenen Varianten und bei den unterschiedlichsten Anbietern abgeschlossen werden – zum Beispiel als Banksparplan, als private Rentenversicherung, im Rahmen eines Fondssparplans oder von fondsgebundenen Rentenversicherungen. Ein Vergleich kann bei der Auswahl durchaus hilfreich sein. Bei dem kostenlosen Vergleichsrechner für Riester-Rente kann der monatliche Beitrag sofort errechnet werden. Dieser ist derzeit mit mindestens 4 % des Einkommens und höchstens 2.100 € vorgegeben. Die jeweiligen errechneten Angebote werden dann zugesandt, sodass der Kunde bequem zuhause entscheiden kann, für welche Art der Riester-Rente er sich entscheiden möchte.

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Rund 32.000 Deutsche schlossen allein im zweiten Quartal 2009 einen Wohn-Riestervertrag ab, das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt mit. In den ersten drei Monaten des Jahres hatten sich erst 12.000 Sparer für ein speziell auf die Wohnungsfinanzierung zugeschnittenes Riesterprodukt entschieden - ein deutlicher Aufwärtstrend in den vergangenen Monaten für das Riestersparen für die eigene Immobilie.

Schon seit 2008 kann man die in einem Riestervertrag angesparten Eigenbeiträge plus der staatlichen Zulagen vollständig für den Bau, Kauf oder die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum verwenden. Auch Bausparverträge mit Riesterzertifikat sind seitdem förderfähig. Anders als bis 2007 braucht man das zur Wohnungsfinanzierung aus einem Riestervertrag entnommene Kapital auch nicht mehr bis Rentenbeginn zurückzahlen, für Riesterverträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gelten Übergangsregelungen. Zum Bauen gezwungen ist man mit einem Riester-Bausparvertrag übrigens keineswegs: Ein Wohn-Riestervertrag lässt sich bei Bedarf in eine ganz normale riestergeförderte Privatrente umwandeln, ohne dass der Förderanspruch verloren geht oder die Zulagen zurückgezahlt werden müssen.

Insgesamt besitzen die Bundesbürger mittlerweile rund 12,6 Millionen Riesterverträge. Wie bei riestergeförderten Rentenversicherungen, Investmentfonds und Banksparplänen zahlt der Staat jedem Wohn-Riestersparer einen jährlichen Zuschuss von 154 Euro, wenn der Sparer einschließlich der Zulage 4 Prozent seines Gehalts einzahlt (inklusive Zulagenförderung maximal 2100 Euro im Jahr). Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, erhält man zusätzlich 185 Euro Zulage, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro im Jahr. Das Wohn-Riestern lohnt sich also besonders für Familien mit Kindern, die bei der Haus- oder Wohnungsfinanzierung staatliche Zuschüsse nutzen wollen.

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Der Gesetzentwurf zum sogenannten "Wohn-Riester" basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Fraktionsspitzen der Großen Koalition bereits im Oktober 2007 verständigt haben.

Wie soll die Eigenheimrente funktionieren?

An folgenden Punkten soll die Förderung des Wohneigentums ansetzen:

  • Die Regelungen der Riester-Förderung sollen künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Das heißt: Mit den Riester-Zulagen wird auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnung selbst genutzt wird.
  • Wie bei allen Riester-Produkten gilt: In der Sparphase sind die Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert.
  • Das steuerliche geförderte Kapital wird in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst.
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sparer wählen: Begleichen sie die Steuerschuld auf einen Schlag, dann müssen sie nur 70% des geförderten Kapitals mit ihrem individuellen Steuersatz begleichen. Förderberechtigte können sich aber dafür entscheiden, das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab.
  • Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung, nicht dagegen der Nutzungswert.
  • Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden dementsprechend zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt.
  • Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. Dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Eine solche „Entnahmemöglichkeit“ wird auch für den Beginn der Auszahlungsphase vorgeschlagen, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie entschulden zu können. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien und Genossenschaftsanteilen gehören künftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften können damit geförderte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Hierdurch erweitert sich die Produktpalette aus der der Zulageberechtigte das für ihn geeignete Altersvorsorgeprodukt auswählen kann.
  • Wohnungsbauprämien sollen künftig nur noch gewährt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher kann es nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren für andere Zwecke verwendet werden. Das Wohnungsbauprämiengesetz wird damit stärker auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet.

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