Die
Rentenformel dient zur Berechnung der genauen Höhe der gesetzlichen Rente eines jeden Versicherten in Deutschland.
Die Rentenformel ist in § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI).
Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte mit dem jährlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen angepassten aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor.
So ergibt sich die Bruttorente, die um Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, den (im übrigen vollen) Beitrag zur Pflegeversicherung und gegebenenfalls um Beträge der Einkommensanrechnung gemindert wird.
Von der Rentenformel ist die Rentenanpassungsformel zu unterscheiden.
Die Rentenformel
Mathematisch notiert lautet die Formel:
,
wobei
Rentemtl die monatliche Bruttorente in Euro darstellt,
E die erreichte Summe der Entgeltpunkte ist,
Z der Zugangsfaktor,
R der Rentenartfaktor und
A der aktuell gültige Rentenwert in Euro ist. Aus der Multiplikation von

werden persönliche Entgeltpunkte ermittelt.
Kritik an der Rentenformel
Mit dem
Rentenneuregelungsgesetz vom 22. Januar 1957 - im Volksmund auch "Generationenvertrag" genannt, wurde die Rente an einen durchschnittlichen Bruttolohn gekoppelt.
Bei sinkenden Einzahlungen durch Arbeitslosigkeit - vor allem der Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung -, sinkender Beteiligung der Erwerbstätigen am produzierten Wohlstand und Anstieg der Rentenempfänger ist dieses System gefährdet.
Im mathematischen Lot wäre es, wenn die Summe der eingezahlten Rentenbeiträge über die persönlichen Punkte umgerechnet ausgeschüttet würde.
Im Jahr 2006 betrug der Bundeszuschuss, je nach Berechnendem, bis zu 80 Milliarden Euro. Üblicherweise wird von einem Zuschuss in Höhe von etwa 50 Mrd. Euro ausgegangen. Dieser wird aus unterschiedlichsten Gründen eingezahlt. Zum einen wegen der Kriegsopferfürsorge, der Wiedervereinigung, der Kindererziehung u.v.a.m. Die Regierung Kohl erhöhte 1998 die MwSt. um einen Prozentpunkt und die Regierung Schröder führte die Ökosteuer ein, die Erlöse aus beiden Steuern werden in die Rentenversicherung eingezahlt, um einen Anstieg des Beitragssatzes über 20% zu verhindern. Der Bundeszuschuss liegt seit der Einführung der Rentenversicherung mit Schwankung grob bei 30% (ursprünglich 30-40%, in den 1970er Jahren sank dieser auf unter 15% um dann wieder auf 28% anzusteigen).
Allerdings: Wenn die durchschnittlichen Bruttolöhne sinken, sinken auch die Möglichkeiten, für eine Privatrente anzusparen, die zudem, anders als die sozialversicherungspflichtige Rente, erhöhte Kosten für den Gewinn der Versicherungswirtschaft, Provisionen usw. verursacht.
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