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Die private Rentenversicherung ist eine Art Sparvertrag ohne echten Versicherungsschutz. Grundsätzlich sind zu unterscheiden: private Rentenversicherung mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Privatrente mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Wahl, ob zum Ablauf der Versicherung eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rentenzahlung erfolgen soll.

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.

Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.

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Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung Online Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen neuen Service an: Ab sofort können Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung auch online gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin bezeichnet dies Erweiterung der Dienstleistungen als modern, wirtschaftlich und bürgernah. Über die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de kann nun die Online-Antragstellung erfolgen. Der hier ausgefällte Antrag wird elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung geschickt, wo er bearbeitet wird. Zusätzlich muss ein unterschriebenes Formular per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger geschickt werden (ähnlich wie beim Elster-Verfahren bei den Finanzämtern). Dies ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller eine Signaturchipkarte mit elektronischer Unterschrift verwendet. Versicherte, die sich bei dem Ausfüllen des Antrags unsicher sind, können sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger beraten und helfen lassen. Auch die Gemeindebehörden, Versicherungsämter oder -berater können hierbei behilflich sein. Außerdem stehen Mitarbeiter des kostenloses Servicetelefons der Deutschen Rentenversicherung auch zur Verfügung, wenn bei der Antragstellung Fragen auftreten sollten.
 
Die Rentenformel dient zur Berechnung der genauen Höhe der gesetzlichen Rente eines jeden Versicherten in Deutschland. Die Rentenformel ist in § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI). Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte mit dem jährlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen angepassten aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor. So ergibt sich die Bruttorente, die um Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, den (im übrigen vollen) Beitrag zur Pflegeversicherung und gegebenenfalls um Beträge der Einkommensanrechnung gemindert wird. Von der Rentenformel ist die Rentenanpassungsformel zu unterscheiden.

Die Rentenformel

Mathematisch notiert lautet die Formel:
Rente_{mtl} = E \cdot Z \cdot R \cdot A,
wobei Rentemtl die monatliche Bruttorente in Euro darstellt, E die erreichte Summe der Entgeltpunkte ist, Z der Zugangsfaktor, R der Rentenartfaktor und A der aktuell gültige Rentenwert in Euro ist. Aus der Multiplikation von E \cdot Z werden persönliche Entgeltpunkte ermittelt.

Kritik an der Rentenformel

Mit dem Rentenneuregelungsgesetz vom 22. Januar 1957 - im Volksmund auch "Generationenvertrag" genannt, wurde die Rente an einen durchschnittlichen Bruttolohn gekoppelt. Bei sinkenden Einzahlungen durch Arbeitslosigkeit - vor allem der Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung -, sinkender Beteiligung der Erwerbstätigen am produzierten Wohlstand und Anstieg der Rentenempfänger ist dieses System gefährdet. Im mathematischen Lot wäre es, wenn die Summe der eingezahlten Rentenbeiträge über die persönlichen Punkte umgerechnet ausgeschüttet würde. Im Jahr 2006 betrug der Bundeszuschuss, je nach Berechnendem, bis zu 80 Milliarden Euro. Üblicherweise wird von einem Zuschuss in Höhe von etwa 50 Mrd. Euro ausgegangen. Dieser wird aus unterschiedlichsten Gründen eingezahlt. Zum einen wegen der Kriegsopferfürsorge, der Wiedervereinigung, der Kindererziehung u.v.a.m. Die Regierung Kohl erhöhte 1998 die MwSt. um einen Prozentpunkt und die Regierung Schröder führte die Ökosteuer ein, die Erlöse aus beiden Steuern werden in die Rentenversicherung eingezahlt, um einen Anstieg des Beitragssatzes über 20% zu verhindern. Der Bundeszuschuss liegt seit der Einführung der Rentenversicherung mit Schwankung grob bei 30% (ursprünglich 30-40%, in den 1970er Jahren sank dieser auf unter 15% um dann wieder auf 28% anzusteigen). Allerdings: Wenn die durchschnittlichen Bruttolöhne sinken, sinken auch die Möglichkeiten, für eine Privatrente anzusparen, die zudem, anders als die sozialversicherungspflichtige Rente, erhöhte Kosten für den Gewinn der Versicherungswirtschaft, Provisionen usw. verursacht. Webtipps: Verzeichnis
 

Wie erwirbt man egentlich Wohlstand im Alter?

Es wurde folgende Vorsorgepyramide vorgeschlagen: Zunächst sollte man sich gegen Berufsunfähigkeit oder auch Pflegebedürftigkeit absichern bzw. eine Unfallversicherung abschließen. Anschließend sollte man mittels einer klassischen Lebensversicherung, prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge und/oder Bausparen Vorsorgen. Weitere Vermögen sollten für bedarfsorientierte Fondskonzepte (Anlagehorizont, Risiko je nach Lebenssituation) verwendet werden.

Man soll früh mit der Vorsorge beginnen. Der Einstieg in die private Altersvorsorge sollte am besten schon mit der Geburt durch die Eltern oder Großeltern erfolgen.

Verbraucherschützer empfehlen allerdings die Altersvorsorge zurückzustellen, solange noch große Anschaffungen wie ein Auto oder eine Küche anstehen und hierfür Kredite aufgenommen werden müssten - gleichzeitig anzusparen wäre äußerst unrentabel!

Jugend hat kein Vertrauen in die Vorsorge

Laut einer GfK Gruppe-Umfrage glauben nur sieben Prozent der Jugend an die staatliche Vorsorge. Rund 52 Prozent von 1.000 befragten 15- bis 30-Jährigen sehen zumindest Schwierigkeiten bei der eigenen staatlichen Pension. Mit Recht: So bekommt eine junge Fachkraft mit 3.000 Euro Monatsgehalt vordem Pensionsantritt und einem angenommenen Pensionsalter von 62 Jahren im Jahr 2022 nach 40 Beitragsjahren monatlich um neunzig Euro ASVG-Pension weniger als Kollegen, die heute in Rente gehen.

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Medienberichten zufolge sollen die Renten bis zum Jahr 2011 um 5,2% angehoben werden. Wie die “Bild”-Zeitung unter Berufung auf eine bislang unveröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des FDP-Rentenexperten Heinrich Kolb berichtet, sollen die Renten demnach im kommenden Jahr um 2,75%, im Jahr 2010 wiederum um 1,8% und 2011 erneut um 0,58% steigen. Laut dem Bericht würde eine heutige Rente in Höhe von 1195,20 Euro pro Monat dann auf 1257,30 Euro monatlich steigen. Darüber hinaus würden die aktuell bei 69 Milliarden Euro liegenden Bundeszuschüsse in die Rentenkasse auf 72,5 Milliarden Euro steigen. Das Statistische Bundesamt teilte in der letzten Woche mit, dass derzeit rund 773.000 Bundesbürger Grundsicherung vom Staat benötigen, weil ihre Rente nicht zum Leben reicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg von 7,4%, im Vergleich zur erstmaligen Zählung der Empfänger 2003 sogar von 67%. Der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen kritisierte ein solches Vorhaben und bezeichnete es in einem Interview als “doppelt dumm, den Rentnern ausgerechnet im Wirtschaftsabschwung ein Geschenk zu machen”.
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