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Generationenvertrag - Medien versorgen uns einerseits mit Beiträgen von lustigen Senioren, die es sich auf Urlaubsinseln mit mildem Klima gut gehen lassen, andererseits berichten Zeitungen und Fernsehen auch über die stetig wachsende Gefahr von Altersarmut. Panikmache, halten Bundesregierung und Deutsche Rentenversicherung dagegen. Sie verweisen auf die jüngsten Beschlüsse, die unter anderem eine Rentenkürzung selbst bei allgemein sinkendem Lohnniveau ausschließen.

Hier stellt sich allerdings die Frage, ob nicht gerade diese Abkehr von der bisherigen Praxis eine Aufkündigung des bisher geltenden Generationenvertrages bedeutet. Steigende oder zumindest gleichbleibende Renten bei sinkenden Löhnen und Gehältern, ist das gerecht? Plündert die ältere Generation die Kassen zu Lasten der Jungen?

Klar ist, wer heute Rentenbeiträge zahlt, hat keinen Anspruch darauf, diese auch ausgezahlt zu bekommen. Einen schriftlich fixierten und unterzeichneten Vertrag der Generationen gibt es nämlich nicht. Vielmehr handelt es sich hier um einen gesellschaftlichen Konsens, dass mit den heute eingezahlten Beiträgen die Bezüge der jetzigen Rentengeneration finanziert werden. Gegenwärtige Beitragszahler müssen also darauf vertrauen, dass nachfolgende Generationen noch genug Geld in die Rentenkasse einzahlen, um eine gesicherte Auszahlung ihrer Renten zu gewährleisten. Zugegeben, bei der aktuellen und mittelfristig vorhersehbaren demografischen Entwicklung in Deutschland mag dies schwierig, wenn nicht gar unmöglich erscheinen. Daher wurden in den letzten Jahren immer wieder Forderungen laut, den so genannten Generationenvertrag zu kündigen. Generationenvertrag im Überblick

Andererseits wurde die Rente bereits seit Norbert Blüms Plakataktion in den achtziger Jahren, mittels derer er Zweifler von der Stabilität des gesetzlichen Rentenversicherungssystems überzeugen wollte, von vielen als Sterbefall abgetan. Totgesagte, heißt es aber, leben länger. Und wer wollte bestreiten, dass gerade unser System der Rentenversicherung mehr als einmal totgesagt wurde? Trotz Wirtschaftskrisen hat dieses Modell bisher überlebt. Gut möglich, dass es in der Zukunft zu Modifikationen kommen wird, die Eigenvorsorge noch notwendiger als bisher machen. Denkbar, dass es zu Beitragserhöhungen, einer weiteren Anhebung der Altersgrenze oder anderen Maßnahmen kommen wird. Bisher deutet jedoch vieles darauf hin, dass am Generationenvertrag festgehalten wird.

Allgemeines zur Generationenvertrag

Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene "Vertrag" zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse sollen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen dienen. Die arbeitende und somit zahlende Generation erwartet ihrerseits, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist. Tatsächlich ist der Generationenvertrag als Grundlage des deutschen Rentensystems eine staatlich organisierte Unterhaltspflicht gegenüber den älteren der Gesellschaft.

Geschichte des Generationenvertrages

Der Begriff des Generationenvertrages entstand mit dem Umlageverfahren in den Rentenversicherungen und wurde später auch bei anderen Umverteilungsmechanismen im Sozialstaat verwendet. Das ursprüngliche System der gesetzlichen Rentenversicherung baute auf eine Ansparung der Rentenbeiträge, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Rentenkonten zu entrichten waren. Dieses System der Kapitaldeckung wurde 1957 in der Rentenreform 1957 unter dem damaligen Bundeskanzler Adenauer zu einem Umlageverfahren umgebaut. Das zugrunde liegende Konzept von Wilfrid Schreiber (damals Geschäftsführer des Bundes Katholischer Unternehmer) - auch bekannt als "Schreiber-Plan" verwendete bereits den Begriff des Generationenvertrages. Der Schreiber-Plan wurde bereits 1955 als "Vorschlag zur Sozialreform" unter dem Titel "Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft" herausgegeben.

   
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