Viele Anrufer wollten wissen, ob es sinnvoll ist, früher in Rente zu gehen – beispielsweise aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus. Für Rentenberater Christian Lindner gibt es dazu kaum eine Alternative. Er meint, es sei trotz fälliger Abschläge durchaus sinnvoll, früher in die Rente zu gehen, wenn keine anderweitigen Einkünfte mehr erzielt werden können. Berechnungen zufolge lohnt es sich nur, dies nicht zu tun, wenn man älter als 87 Jahre und zehn Monate wird. Die Möglichkeit, früher in die Altersrente zu gehen, besteht ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. Wichtig ist laut Lindner folgendes: Wer eine frühere Rente beantragt und Jahrgang 1947 oder jünger ist, sollte gezielt die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen und nicht die Altersrente für langjährig Versicherte. Dort wurde die Altersgrenze angehoben – die Abschläge fallen also höher aus.
Der Gesetzgeber gibt allen Bürgern ab Jahrgang 1947 und jünger die Möglichkeit, weiterhin mit 65 ohne Abschlag in Rente zu gehen. Voraussetzung ist, dass sie 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, Kindererziehungs- oder Kinderberücksichtigungszeiten nachweisen können. Die 45 Jahre nützen nur dann, wenn man bis 65 durchhält. Will man früher in Rente gehen, geht das nicht ohne die üblichen Abschläge.
Tipp:
Konsultieren Sie einen Rentenberater, bevor Sie Ihre Rente neu berechnen lassen. Die Beratung ist zwar kostenpflichtig, Sie gehen so jedoch auf Nummer sicher. Mitglieder des DGB bekommen die Beratung von ihrer Gewerkschaft übrigens kostenlos.