Sep 262009
Das Bundessozialgericht hat erneut - und damit endgültig - entschieden, dass die Bezieher einer vorzeitigen Erwerbsminderungsrente hinnehmen müssen, dass ihre Bezüge um bis zu 10,8 Prozent gekürzt werden. Der Gesetzgeber habe mit dieser Maßnahme verhindern wollen, dass Rentenversicherte im vorgerückten Alter, in dem sie schon die Bedingungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllt hätten, auf eine Rente wegen Erwerbs-minderung auswichen, um den sonst fälligen Rentenabschlag zu vermeiden.
(Bundessozialgericht, Aktenzeichen: B 5 R 112/08 R) (veröffentlicht 25.5.2009)