Sep 262009
Das Bundessozialgericht hat erneut - und damit endgültig - entschieden, dass die Bezieher einer vorzeitigen Erwerbsminderungsrente hinnehmen müssen, dass ihre Bezüge um bis zu 10,8 Prozent gekürzt werden. Der Gesetzgeber habe mit dieser Maßnahme verhindern wollen, dass Rentenversicherte im vorgerückten Alter, in dem sie schon die Bedingungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllt hätten, auf eine Rente wegen Erwerbs-minderung auswichen, um den sonst fälligen Rentenabschlag zu vermeiden.
(Bundessozialgericht, Aktenzeichen: B 5 R 112/08 R) (veröffentlicht 25.5.2009)- Rentenversicherung: Abschläge sind rechtens Das Bundessozialgericht hat erneut bestätigt, dass gesetzlich Rentenversicherte, die vor dem 65. Geburtstag - und damit vorzeitig - ihre Altersrente abrufen, Abschläge in Kauf nehmen müssen. Gegen das Grundgesetz wird dadurch nicht verstoßen. Das Gericht bestätigte auch, dass Abschlagsregelungen von einem bestimmten Zeitpunkt an gelten dürfen: Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte...
- Riester-Rente Urteil 12,5 Millionen Riester-Sparer können sich freuen: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Rentner die Förderung künftig nicht mehr zurückzahlen, wenn sie ins EU-Ausland umziehen. Für den Finanzminister wird das Urteil teuer. Luxemburg - Deutschland muss die Förderung der Riester-Rente ändern: Mehrere Regelungen schränkten die freie Wahl des Arbeitsplatzes und...