Private Rente Informationen Zwar kann ein Autounfall grundsätzlich dazu führen, dass sich eine Fahrerin eine Wirbelsäulenverletzung zuzieht. Will eine Arbeitnehmerin jedoch die Folgen eines solchen - während des Dienstes erlittenen - Unfalls als Arbeitsunfall anerkannt haben, mit der damit gegebenenfalls verbundenen Verletztenrente, muss der "Ursachenzusammenhang" mindestens "wahrscheinlich" sein. Das Sozialgericht Düsseldorf verweigerte daher einer Arbeitnehmerin die Rente, weil sie nicht darlegen konnte, dass der geltend gemachte Bandscheibenvorfall im Zusammenhang mit dem Unfall stand. Außerdem spräche die Art der Verletzung dagegen. Für einen "traumatisch bedingten Bandscheibenvorfall" sei es erforderlich, dass der Wirbelkörper selbst oder zumindest die maßgeblichen Muskeln und Bänder in Mitleidenschaft gezogen worden sind. War das nicht der Fall, so sei der Bandscheibenvorfall keine Folge des (Arbeits-)Unfalls. (Sozialgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: S 1 U 4/08) (veröffentlicht 7.7.2009)

   
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