admin

 

Informationen zur Pflegeversicherung

Bei Pflegebedürftigkeit können für die nötige Versorgung hohe Zuzahlungen fällig werden. Für Plätze in Pflegeheimen beispielsweise reichen die Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sehr oft nicht aus. Dies Kosten müssen Sie oder Ihre Familie aus eigener Tasche begleichen. In vielen Fällen ist Sozialhilfe erforderlich. Wenn Sie dem vorbeugen möchten, sollten Sie sich zu privaten Pflegeversicherungen beraten lassen. Diese können verhindern, dass Ihnen im Ernstfall enorme Kosten entstehen. Zu den Pflegeversicherungen zählen die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung.

Angebot anfordern

Im Bereich der Pflegeversicherung gibt es zahlreiche Tarife mit sehr unterschiedlichen Konditionen. Fordern Sie kostenfrei ein auf Ihre Voraussetzungen zugeschnittenes Angebot an und lassen Sie sich unabhängig beraten!

Pflegeversicherung vergleich

 

Private Rentenversicherung kostenlos vergleichen

Die private Rentenversicherung ist eine Art Sparvertrag ohne echten Versicherungsschutz. Grundsätzlich sind zu unterscheiden: private Rentenversicherung mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Privatrente mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Wahl, ob zum Ablauf der Versicherung eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rentenzahlung erfolgen soll.

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.

Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.

Private Rentenversicherungen kostenlos vergleichen

Verzeichnis mit Pagerank vererbung - Private Rentenversicherung
 
Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung Online Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen neuen Service an: Ab sofort können Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung auch online gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin bezeichnet dies Erweiterung der Dienstleistungen als modern, wirtschaftlich und bürgernah. Über die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de kann nun die Online-Antragstellung erfolgen. Der hier ausgefällte Antrag wird elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung geschickt, wo er bearbeitet wird. Zusätzlich muss ein unterschriebenes Formular per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger geschickt werden (ähnlich wie beim Elster-Verfahren bei den Finanzämtern). Dies ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller eine Signaturchipkarte mit elektronischer Unterschrift verwendet. Versicherte, die sich bei dem Ausfüllen des Antrags unsicher sind, können sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger beraten und helfen lassen. Auch die Gemeindebehörden, Versicherungsämter oder -berater können hierbei behilflich sein. Außerdem stehen Mitarbeiter des kostenloses Servicetelefons der Deutschen Rentenversicherung auch zur Verfügung, wenn bei der Antragstellung Fragen auftreten sollten.
 
Die Rentenformel dient zur Berechnung der genauen Höhe der gesetzlichen Rente eines jeden Versicherten in Deutschland. Die Rentenformel ist in § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI). Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte mit dem jährlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen angepassten aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor. So ergibt sich die Bruttorente, die um Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, den (im übrigen vollen) Beitrag zur Pflegeversicherung und gegebenenfalls um Beträge der Einkommensanrechnung gemindert wird. Von der Rentenformel ist die Rentenanpassungsformel zu unterscheiden.

Die Rentenformel

Mathematisch notiert lautet die Formel:
Rente_{mtl} = E \cdot Z \cdot R \cdot A,
wobei Rentemtl die monatliche Bruttorente in Euro darstellt, E die erreichte Summe der Entgeltpunkte ist, Z der Zugangsfaktor, R der Rentenartfaktor und A der aktuell gültige Rentenwert in Euro ist. Aus der Multiplikation von E \cdot Z werden persönliche Entgeltpunkte ermittelt.

Kritik an der Rentenformel

Mit dem Rentenneuregelungsgesetz vom 22. Januar 1957 - im Volksmund auch "Generationenvertrag" genannt, wurde die Rente an einen durchschnittlichen Bruttolohn gekoppelt. Bei sinkenden Einzahlungen durch Arbeitslosigkeit - vor allem der Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung -, sinkender Beteiligung der Erwerbstätigen am produzierten Wohlstand und Anstieg der Rentenempfänger ist dieses System gefährdet. Im mathematischen Lot wäre es, wenn die Summe der eingezahlten Rentenbeiträge über die persönlichen Punkte umgerechnet ausgeschüttet würde. Im Jahr 2006 betrug der Bundeszuschuss, je nach Berechnendem, bis zu 80 Milliarden Euro. Üblicherweise wird von einem Zuschuss in Höhe von etwa 50 Mrd. Euro ausgegangen. Dieser wird aus unterschiedlichsten Gründen eingezahlt. Zum einen wegen der Kriegsopferfürsorge, der Wiedervereinigung, der Kindererziehung u.v.a.m. Die Regierung Kohl erhöhte 1998 die MwSt. um einen Prozentpunkt und die Regierung Schröder führte die Ökosteuer ein, die Erlöse aus beiden Steuern werden in die Rentenversicherung eingezahlt, um einen Anstieg des Beitragssatzes über 20% zu verhindern. Der Bundeszuschuss liegt seit der Einführung der Rentenversicherung mit Schwankung grob bei 30% (ursprünglich 30-40%, in den 1970er Jahren sank dieser auf unter 15% um dann wieder auf 28% anzusteigen). Allerdings: Wenn die durchschnittlichen Bruttolöhne sinken, sinken auch die Möglichkeiten, für eine Privatrente anzusparen, die zudem, anders als die sozialversicherungspflichtige Rente, erhöhte Kosten für den Gewinn der Versicherungswirtschaft, Provisionen usw. verursacht. Webtipps: Verzeichnis
 

Private Rentenversicherung gehört nicht zuletzt wegen der Besteuerung nach dem Ertragsanteil - private Altersvorsorge. Eine Rentenversicherung wird wie die Auszahlung einer Kapital-Lebensversicherung besteuert, wenn bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sich der Versicherungsnehmer für die Einmalauszahlung (Kapitalauszahlung) entscheidet.

Wann liegt eine Rentenversicherung vor?
Eine Rentenversicherung mit der Steuervergünstigung des Ertragsanteils liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung nur dann vor, wenn bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko vom Versicherungsunternehmen übernommen wird. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrages festgelegt wird oder ein konkret bezifferter Faktor garantiert wird. Mit diesem Rentenfaktor wird die Höhe der garantierten Leibrente durch Multiplikation mit dem am Ende der Anspar- bzw. Aufschubphase vorhandenen Fondsvermögen bzw. Deckungskapital errechnet.

Abschluss von Rentenversicherungen VOR dem 1. Juli 2010
Für vor dem 01.07.2010 abgeschlossene Rentenversicherungen ist es ausreichend, dass das Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss bzw. im Erhöhungszeitpunkt hinreichend konkrete Grundlagen für die Berechnung der Rentenhöhe oder des Rentenfaktors zugesagt hat. Dieses Erfordernis ist auch erfüllt, wenn die bei Vertragsbeginn für die Rentenberechnung unterstellten Rechnungsgrundlagen mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders, der die Voraussetzungen und die Angemessenheit prüft, geändert werden können.

Abschluss von Rentenversicherungen NACH dem 1. Juli 2010
Bei ab dem 1. Juli 2010 abgeschlossenen Versicherungsverträgen ist nicht von einer steuerlich anzuerkennenden Rentenversicherung auszugehen, wenn der vereinbarte Rentenzahlungsbeginn dergestalt aufgeschoben ist, dass die mittlere Lebenserwartung der versicherten Person unwesentlich unterschritten oder sogar überschritten wird. Steuerlich nicht zu beanstanden ist es hingegen, wenn der Zeitraum zwischen dem vereinbarten spätesten Rentenbeginn und der mittleren Lebenserwartung mehr als 10% der bei Vertragsabschluss verbliebenen Lebenserwartung beträgt. Maßgebend ist die dem Vertrag zu Grunde gelegte Sterbetafel.
Beispiel: Die versicherte Person ist bei Vertragsabschluss 30 Jahre alt und hat eine mittlere Lebenserwartung von 82 Jahren. Die verbleibende Lebenserwartung beträgt 52 Jahre, davon 10% sind 5,2 Jahre. Ein vereinbarter Rentenbeginn mit 77 Jahren wäre nicht zu beanstanden.

Besteuerung bei Wechsel der versicherten Person
Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben oder Gesundheit die Versiche-rung abgeschlossen wird (vgl. § 150 VVG). Da von ihren individuellen Eigenschaften (insbes. Alter und Gesundheitszustand) die wesentlichen Merkmale eines Versicherungsvertrages abhängen (vgl. BFH vom 9. Mai 1974, BStBl II S. 633), ist die versicherte Person eine unveränderbare Vertragsgrundlage. Bei einem Wechsel der versicherten Person erlischt, unabhängig von der Frage, ob ein entsprechendes Optionsrecht bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist oder nicht, steuerrechtlich der "alte Vertrag" und es wird steuerrechtlich vom Abschluss eines "neuen Vertrages" ausgegangen.

Besteuerung der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grundsätzlich in der Zahlung einer lebenslänglichen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG rechnet die Versicherungsleistung aus einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht nur dann, wenn sie nicht in Form einer Rentenzahlung erbracht wird. Davon ist dann auszugehen, wenn eine einmalige Kapitalauszahlung erfolgt, wenn mehrere Teilauszahlungen geleistet werden oder wenn wiederkehrende Bezüge erbracht werden, die nicht die Anforderungen an eine Rentenzahlung erfüllen.

Einkommensteuer und Zeitrente
Eine die Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausschließende Rentenzahlung setzt voraus, dass gleich bleibende oder steigende wiederkehrende Bezüge zeitlich unbeschränkt für die Lebenszeit der versicherten Person (lebenslange Leibrente) vereinbart werden. Leibrenten mit einer vertraglich vereinbarten Höchstlaufzeit (abgekürzte Leibrenten) und wiederkehrende Bezüge, die nicht auf die Lebenszeit, sondern auf eine festgelegte Dauer zu entrichten sind (Zeitrenten), sind dagegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern.

Rentengarantiezeit muss kürzer als "Sterbetafel" sein
Leibrenten mit einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit (verlängerte Leibrenten) sind nur dann nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu versteuern, wenn die Rentengarantiezeit über die auf volle Jahre aufgerundete verbleibende mittlere Lebenserwartung der versicherten Person bei Rentenbeginn hinausgeht. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde gelegte Sterbetafel und das bei Rentenbeginn vollendete Lebensjahr der versicherten Person. Entspricht die Rentengarantiezeit der Lebenserwartung oder ist sie kürzer, ist auch für den Rechtsnachfolger (in der Regel der Erbe) die Ertragsanteils-Besteuerung anzuwenden. Dabei wird der auf den Erblasser angewandte Ertragsanteil fortgeführt.

Private Rentenversicherungen sind als Leibrente steuerlich bevorteilt
Monatliche Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen (Leibrente) werden zwar grundsätzlich besteuert. Der steuerpflichtige Anteil ist jedoch durch Änderung des Einkommensteuergesetzes mit Wirkung ab dem Jahr 2005 gesenkt worden. Beispiel: Reduzierung des zu versteuernden Anteils von 27 auf 18 Prozent, bezogen auf einen Renteneintritt mit 65 Jahren. Weiteres Beispiel: Rentenbeginn mit Alter von 55 Jahren (alter Ertragsanteil 38%, seit 2005 nur 26%). Diese Regelung gilt für alle Verträge, mithin auch bei laufenden Rentenzahlungen. Der steuerpflichtige Anteil ist in Staffeln eingeteilt, die sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richten. Je früher in den Ruhestand gegangen wird, umso höher folglich ist der steuerpflichtige Anteil.

Sonderausgaben - Vorsorgeaufwendungen - Änderungen zwischen 2009 und 2010
Nur noch Beiträge zu Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die den Anforderungen einer lebenslänglichen Leibrente genügen (sogenannte neue Basis-Rente oder "Rürup"-Rente), sind als ggf. als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Anforderungen: lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr, nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar.
Steuerlich gefördert werden die Beitragszahlungen während der Ansparphase für Alterseinkünfte, mithin auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Beginnend ab dem Jahr 2005 sind zunächst 60% der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, wobei dieser Satz jährlich in 2%-Schritten bis zum Jahr 2025 auf 100% ansteigt. Insgesamt ist pro Jahr "brutto" ein Betrag von 20.000 EUR (bei Zusammenveranlagung 40.000 EUR) abzüglich der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung absetzbar. Bei Beamten wird ein fiktiver Beitrag zu Grunde gelegt, um eine Gleichbehandlung zwischen Beamten und Arbeitnehmern sicher zu stellen. Selbständige können bis zum vollen Betrag von 20.000 EUR (bei Zusammenveranlagung 40.000 EUR) eine Absetzung begehren. Auf die Beträge von 20.000 EUR (bei Zusammenveranlagung 40.000 EUR) ist aber noch der zulässige Prozentsatz anzuwenden. Absetzbar sind im Jahre 2010 mithin 70% dieser Beträge, also höchstens 14.000 EUR / 28.000 EUR (70% von 20.000 EUR / 40.000 EUR). Bis zum Jahr 2025 steigt der Prozentsatz dann jährlich um 2 Prozentpunkte und der Höchstbetrag jährlich um 400 EUR / 800 EUR. Im Jahr 2006 waren es 62%, im Jahr 2007 waren es 64% usw.

Regelung bis zum 31. Dezember 2009
Für Arbeitslosigkeit-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Risikoversicherungen gilt zusätzlich ein spezieller Höchstbetrag von 2.400 EUR jährlich. Wendet der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge für die Krankenversicherung des Mitarbeiters auf, ermäßigt sich dieser Höchstbeitrag auf jährlich 1.500 EUR. Bei Ehegatten kann jeder Ehepartner den für ihn gültigen Höchstbetrag in Anspruch nehmen.

Regelung ab dem 01.01.2010
Der Abzug der Beiträge zur Lebensversicherung als Sonderausgaben ist mit Wirkung vom 01.01.2010 nochmals eingeschränkt worden. Grund: Verbesserter Abzug der Krankenversicherungsprämien als Sonderausgaben.

Fazit: Die private Rentenversicherung ist faktisch ein Rentenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Sie wird unter Beachtung der o.a. Voraussetzungen steuerlich begünstigt, weil die Besteuerung nur zum Ertragsanteil erfolgt. Eine Rentenversicherung ist daher für viele Personen ein wichtiger Bestandteil in der privaten Altersvorsorge.

Private Altersvorsorge kostenlos vergleichen

 

Wie erwirbt man egentlich Wohlstand im Alter?

Es wurde folgende Vorsorgepyramide vorgeschlagen: Zunächst sollte man sich gegen Berufsunfähigkeit oder auch Pflegebedürftigkeit absichern bzw. eine Unfallversicherung abschließen. Anschließend sollte man mittels einer klassischen Lebensversicherung, prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge und/oder Bausparen Vorsorgen. Weitere Vermögen sollten für bedarfsorientierte Fondskonzepte (Anlagehorizont, Risiko je nach Lebenssituation) verwendet werden.

Man soll früh mit der Vorsorge beginnen. Der Einstieg in die private Altersvorsorge sollte am besten schon mit der Geburt durch die Eltern oder Großeltern erfolgen.

Verbraucherschützer empfehlen allerdings die Altersvorsorge zurückzustellen, solange noch große Anschaffungen wie ein Auto oder eine Küche anstehen und hierfür Kredite aufgenommen werden müssten - gleichzeitig anzusparen wäre äußerst unrentabel!

Jugend hat kein Vertrauen in die Vorsorge

Laut einer GfK Gruppe-Umfrage glauben nur sieben Prozent der Jugend an die staatliche Vorsorge. Rund 52 Prozent von 1.000 befragten 15- bis 30-Jährigen sehen zumindest Schwierigkeiten bei der eigenen staatlichen Pension. Mit Recht: So bekommt eine junge Fachkraft mit 3.000 Euro Monatsgehalt vordem Pensionsantritt und einem angenommenen Pensionsalter von 62 Jahren im Jahr 2022 nach 40 Beitragsjahren monatlich um neunzig Euro ASVG-Pension weniger als Kollegen, die heute in Rente gehen.

Kostenlos Altersvorsorge vergleichen

 

Private Altersvorsorge vergleichen Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist heutzutage für jeden Bürger ein Muß, um die große Versorgungslücke der gesetzlichen Rente zu schließen. Welche Möglichkeiten einer privaten Altervorsorge gibt es und was müssen Sie dabei beachten? Grundsätzlich gelten bei der private Rentenversicherung die folgenden wichtigen Regeln. Die wichtigste Regel: Beginnen Sie so früh wie … mehr Informationen

 

Medienberichten zufolge sollen die Renten bis zum Jahr 2011 um 5,2% angehoben werden. Wie die “Bild”-Zeitung unter Berufung auf eine bislang unveröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des FDP-Rentenexperten Heinrich Kolb berichtet, sollen die Renten demnach im kommenden Jahr um 2,75%, im Jahr 2010 wiederum um 1,8% und 2011 erneut um 0,58% steigen. … mehr Informationen

 

Seitens der Deutschen Rentenversicherung wurde in Berlin darauf hingewiesen, dass es keinen Unterschied im Rentenanspruch zwischen Männern und Frauen gibt, bei gleicher Beitragszahlung. Der Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente sei bei Männern und Frauen exakt identisch. Diese Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung wurde veröffentlicht als Reaktion auf eine Aussage eines Versicherungsunternehmens, in der der Eindruck entstand, … mehr Informationen

 

Das Versicherungen Vergleichen im Internet hat sich unter den Deutschen dabei seit der Mitte der 1990er Jahre stark herumgesprochen und ist inzwischen zu einem richtigen virtuellen Volkssport in Deutschland geworden. Ideal für einen Verbraucher ist es natürlich, wenn er einen Onlinevergleich für Versicherungen durchführt, und so viele Versicherungsunternehmen wie möglich zur Auswahl hat. Doch kann … mehr Informationen

© 2011 Rente Information

RSS - Sitemap - Impressum