Private Rente Informationen Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, darin, dass ein Rentner, der 1940 geboren ist und wegen Arbeitslosigkeit seit seinem 60. Geburtstag eine vorzeitige Altersrente bezieht, einen Abschlag (hier in Höhe von 11,7 Prozent) hinnehmen muss. Mit dem 1996 in Kraft getretenen Ruhestandsförderungsgesetz seien die Altersgrenzen zwar "nachteilig" verschoben worden. Das sei aber mit Blick darauf hinzunehmen, dass die Reformen den Zweck verfolgen, "den Mehrkosten aus dem Zuwachs an Frühverrentungen bis Mitte der 1990er Jahre" entgegenzuwirken. Die - stufenweise - Anhebung des Renteneintrittsalters sei sachlich gerechtfertigt, weil "sie allein Personen belastet, welche zu einem früheren Zeitpunkt eine Altersrente beziehen". Somit liege eine "übermäßige Belastung der Betroffenen nicht vor". (Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen: 1 BvR 1631/04)

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  1. Rentenversicherung: Abschläge sind rechtens Das Bundessozialgericht hat erneut bestätigt, dass gesetzlich Rentenversicherte, die vor dem 65. Geburtstag - und damit vorzeitig - ihre Altersrente abrufen, Abschläge in Kauf nehmen müssen. Gegen das Grundgesetz wird dadurch nicht verstoßen. Das Gericht bestätigte auch, dass Abschlagsregelungen von einem bestimmten Zeitpunkt an gelten dürfen: Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte...

   
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