Private Rente Informationen p>Altes oder neues Recht: Seit 2002 gibt es für Hinterbliebenenrenten zwei Rechtslagen nebeneinander. Die meisten Witwen, Witwer und Hinterbliebenen aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben noch immer Anspruch auf 60 Prozent der Rente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte. Haben die Partner jedoch erst nach 2001 geheiratet oder sind beide nach dem 1. Januar 1962 geboren, hat der Hinterbliebene nur noch Anspruch auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen - bei Kindererziehung kommen eventuell Zuschläge dazu.

Kleine und große Witwen-/Witwer- Rente: Frauen und Männer unter 45 Jahren, die keine Kinder erziehen und nicht erwerbsgemindert sind, erhalten beim Tod des Ehe-/ Lebenspartners nur eine kleine Hinterbliebenenrente. Sie beträgt 25 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene bei seinem Tod Anspruch gehabt hätte, und wird im Regelfall zwei Jahre lang gezahlt.

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  1. Rentenlexikon Buchstabe W A B C D E F G H I J K L M N O Q R S T U V W X Y Z Waisenrente Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines unterhaltspflichtigen Elternteils. Der Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in Ausnahmefällen darüber...

   
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