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Den Termin 31.12.2009 sollten sich all diejenigen Arbeitnehmer merken, die sich für die Altersteilzeit entscheiden möchten. Diese Möglichkeit gibt es nur noch bis Ende diesen Jahres, bis dahin muss die Altersteilzeit begonnen haben. Die alleinige Antragsstellung reicht nicht aus. Zum genannten Datum laufen die meisten Tarifverträge aus. Ab Januar 2010 bekommen Arbeitgeber von der Arbeitsagentur für Arbeit keine Zuschüsse mehr.

Wichtige Informationen zur Altersteilzeit vor der Rente klären die Arbeitnehmer auf. Arbeitnehmer in Altersteilzeit bekommen etwa 70 % ihres Gehaltes. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden dabei so bemessen, als ob 80 % gezahlt würden. Einige Branchen zahlen auch mehr. Diese sind die Metallindustrie und Elektrounternehmen, die 82 % des ursprünglichen Nettoverdienstes zahlen. Außerdem die Versicherungsbranche, die 75 % vom Netto zahlt, der Öffentliche Dienst mit 83 % und die Chemische Industrie mit 90 %.

Die Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens die Hälfte ist die Bedingung für jedes Altersteilzeitmodell. Erreicht werden soll so der langsame Übergang in den Ruhestand.

Einen Antrag auf Altersteilzeit kann man stellen, wenn man folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Verträge über Altersteilzeit können maximal für sechs Jahre geschlossen werden.
  • Der Arbeitnehmer muss zwischen 55 und 64 Jahre alt sein und die Firma muss die Altersteilzeit auch anbieten.
  • Der Antrag kann sowohl von Teilzeitbeschäftigten, als auch von Vollzeitbeschäftigten gestellt werden.
  • Der Arbeitnehmer muss in den letzten fünf Jahren 1080 Kalendertage, das sind drei Jahre, sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei ist wichtig zu wissen, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Krankheit und der Entgeltersatzleistungen angerechnet werden.
  • Nach der Altersteilzeit muss ein nahtloser Übergang in die Rente möglich sein.

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